Bauschäden-Sammlung 2012

Feuchteschäden an einer Verkaufsimmobilie:

 

Im Rahmen einer Immobilienkaufberatung wurden umfangreiche Feuchteschäden in der neu renovierten Erdgeschosswohnung festgestellt. Per Augenschein waren die Feuchteschäden für den Kaufinterssenten nicht festzustellen. Von einem Kauf der Immobilie wurde abgeraten.

Schimmelbefall in einer Dachgeschosswohnung:


Schimmelbefall in einem Mehrfamilienhaus aus den 90er Jahren in Lichtenrade. Dachkonstruktion mit Unterspannbahn aus gewebeverstärkter PE-Gitterfolie (nicht diffusionsoffen) benötigen nach den Dachdeckerrichtlinien eine Belüftung zwischen Unterspannbahn und Dämmung von mindestens 2 cm um die Trockenhaltung der Wärmedämmung zu gewährleisten. Der belüftete Zwischenraum muss sich über die ganze Fläche erstrecken und über Be- und Entlüftungsöffnungen mit der Außenluft in Verbindung stehen. Eine entsprechend Be- und Entlüftung ist an der Traufe bzw. am First vorzusehen. Die vorhandene Hinterlüftung zwischen Unterspannung und Dachdeckung ist hierfür nicht ausreichend. 

Ist die Belüftung nicht ausreichend oder fehlt eine Belüftung, so ist durch eine innenliegende, luftdicht angeschlossene Dampfsperre zu verhindern, dass feuchte Raumluft in die Dachkonstuktion gelangen kann. 

Für die Herstellung einer Luftdichtigkeitsschicht muss die Dampfbremse an den Stößen und Nähten, sowie an den Wandanschlüssen und Durchdringungen entsprechend verklebt werden. Durch Fugen bzw. Fehlstellen in der Dampfsperre kann erheblich mehr Feuchtigkeit in ein Bauteil gelangen, als dies bei Diffusion der Fall ist. Gelangt warme Raumluft durch Fehlstellen in äußere, kühlere Bauteilschichten, so kühlt sich diese auf dem Weg nach draußen bis zum Taupunkt ab bzw. kondensiert an den kühleren Bauteilen, so dass die Dachkonstruktion befeuchtet wird. Aufgrund der unbelüfteten Konstruktion und der diffusionsdichten Unterdeckung kann die dadurch entstehende Feuchtigkeit nicht mehr abtrocknen, was zu Schäden an der Dachkonstruktion (Risiko von Schimmel- und Pilzbefall) führen kann.

Feuchteschäden an einer Terrassentürschwelle mit Schwammbefall:

 

Durch die Ausrichtung der Balkontür nach Westen (Wetterseite) wurde die niveaugleiche Terrassentürschwelle durch Niederschläge hoch beansprucht. Die Feuchteschäden am Laminatfußboden sind durch eindringendes Wasser entstanden, da die Abdichtung nicht bis zur Türschwelle hochgezogen wurde.

 

Anschlusshöhen bzw. Übergänge unter 5 cm sind Sonderkonstruktionen, die zwischen Planer, Türhersteller und Ausführenden abzustimmen sind, da durch die Abdichtung allein die Dichtigkeit am Türanschluss nicht sichergestellt werden kann. Da Sonderkonstruktionen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, müssen sie prinzipiell vertraglich abgesprochen werden. 

 

Da eine hinterlaufsichere Verwahrung der Abdichtung an der Terrassentür nachträglich nicht einzubauen war, musste neben den umfangreichen Sanierungsarbeiten mit Schwammbefall auch ein entsprechend angepasstes Türelement eingebaut werden.

Unzulässige Stolperstellen in einem Terrassenbelag:

 

Absackungen eines Terrassenbelages nach erfolgloser Instandsetzung in Berlin-Zehlendorf. Durch die zahlreich vorhandenen, bis zu 40 mm hohen Überzähne an den Terrassenplatten sind gefährliche Erhöhungen entstanden, die das Risiko durch Stolpern und/oder Umknicken deutlich erhöhen. Höhenversätze größer als 4 mm sind im Allgemeinen als gefährliche Erhöhung einzustufen.

Kleine Ursache - Große Wirkung; Schwimmbad in Sachsen-Anhalt:

 

Starke Feuchteschäden mit Instandsetzungskosten in Höhe von ca. 350.000.- € in einem öffentlichen Schwimmbad durch einen fehlerhaft konstruierten Beckenkopf. Die eingebaute kapillarbrechende Schicht war ohne Funktion, so dass Beckenwasser über die Verfugung des Mörtelbettes und infolge des hydrostatischen Druckes durch kapillaren Wassertransport in die Unterkonstruktions des Beckenumgangs bis zu den weit entfernten Duschen/Umkleideräumen transportiert wurde. Das chloridhaltige Badewasser verursachte des weiteren Korrosionsschäden an den Leitungsrohren, wodurch zusätzliche Leitungswasserschäden in dem Schwimmbad entstanden sind.

Außerdem wurde festgestellt, dass die eingebaute Verbundabdichtung am Beckenumgang für den Bereich von hochbeanspruchten Bodenflächen (Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse A2) nicht zugelassen war.

Schimmelbefall: Baumangel oder fehlerhaftes Nutzerverhalten?

 

Schimmelpilzbefall an einer Außenwand in einem Mehrfamilienhaus aus den 90er Jahren in Treptow-Köpenick. 

Die Außenwände bestehen aus einer Massivkonstruktion, die Fassade wurde teilweise mit einem Wärmedämmverbundsystem, teilweise mit Verblendmauerwerk ausgeführt. Über der Wohnung befindet sich ein extensiv begrüntes Dach an dem sich ein Flachdach mit Abdichtung anschließt. Der Schimmelbefall war in diesem Fall auf einen Baumangel zurückzuführen, da der Mindestwärmeschutz an der betroffenen Stelle nicht erfüllt war.

Dachgeschossausbau I - Dachdämmung

 

Minimalistische Planung des Architekten in Kombination mit Improvisation des Generalübernehmers führte zum Totalschaden.

Der auch für die Bauüberwachung zuständige Architekt hat bei dem Dachgeschossausbau in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg unter anderem nicht bemerkt, dass eine Unterspannbahn zwischen Dämmung und Dachziegel fehlt. 

 

Dachgeschossausbau II - Außenwandbekleidung Titanzink:

 

Zusammengestückelte Titanzinkbekleidung mit fehlerhaften Anschlüssen. 

Dachgeschossausbau III - Tür- und Fensteranschlüsse:

 

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