Nicht fachgerechte Malerarbeiten:
Unzureichende Haftung der Oberflächenbeschichtung. Es wurde kein Voranstrich aufgetragen. Die Farbe läßt sich von Hand wieder abziehen.
Türbeschläge sollten vor dem Streichen abmontiert werden.
Risse:
Bauwerksbedingte Risse in einem Einfamilienhaus in Stahnsdorf.
Das Haus ist ca. 15 Jahre alt.
Feuchteschäden an einem Balkon:
Aufsteigende Feuchtigkeit aufgrund nicht vorhandener oder beschädigter Abdichtung am Balkon eines Berliner Gründerzeitgebäudes in Berlin-Adlershof. Zudem steht Regenwasser auf dem Estrich und läuft nur unzureichend in Richtung der Entwässerung.
Der Schaden existiert offensichtlich schon länger. Bei der Fassadensanierung wurde das Problem einfach überstrichen.
Schäden am Fertigparkett:
Nicht fachgerecht verlegtes Fertigparkett in einem Einfamilienhaus in Mahlow, Baujahr ca. 2000.
Erfolglose Instandsetzungsarbeiten:
Terrassenerneuerung an einem Reihenhaus in Berlin-Bohnsdorf aus den 30er Jahren.
Es sind Pfützenbildungen auf der Betonoberfläche zu erkennen. Die nachträglich aufgebrachte Ausgleichsmasse konnte auch keine Abhilfe schaffen. Die Betonfläche sollte nach den vertraglichen Vereinbarungen bewehrt werden. Dies ist offensichtlich nur teilweise erfolgt. Die Plattendicke beträgt an der Gartenseite stellenweise nur 3 cm und ist an einer Ecke weggebrochen. Eine regelgerecht eingebaute Bewehrung ist bei dieser Plattenstärke nicht möglich.
An den Seitenflächen der Platte ist zu erkennen, dass der Beton ohne weitere Maßnahmen lediglich auf das aufgeschüttete Erdreich gegossen wurde.
Schwammbefall:
Schwammbefall in einem Kreuzberger Mietshaus aus der Gründerzeit.
Durch ein minimales Leitungsleck wurde kontinuierlich und längere Zeit unbemerkt die Holzbalkenkonstruktion des Fußbodens befeuchtet.
Feuchtigkeit und Luftabgeschlossenheit sind günstige Voraussetzungen für das Wachstum von holzzerstörenden Pilzen. Die Deckenkostruktion mußte umfangreich saniert werden.
Sanierung eines Wasserschadens:
Altbauwohnung in Berlin-Mitte.
Fundamentabsenkung:
Fundamentabsenkung an der Kelleraußenwand in einem ausgebauten Keller einer Spandauer Altbauwohnung.
Asbest:
PVC Fliesen in einer Neuköllner Mietwohnung aus den 50er Jahren.
Die Hausverwaltung forderte von den Mietern die Entfernung der Teppichreste auf dem schon teilweise beschädigten Fliesenbelag.
Aufgrund des Alters der PVC Fliesen muss ohne Materialprüfung von der Verwendung von asbesthaltigen Fliesenplatten und Klebstoffen ausgegangen werden. Der Gesetzgeber hat ein Verwendungsverbot für asbesthaltige Materialien erlassen, das heißt die Bearbeitung asbesthaltiger Materialien wie schleifen, bohren und sägen sind untersagt. Dazu gehört auch das Abschaben von Teppichresten mit einer Metallspachtel !
Die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien ist nur durch entsprechende Fachfirmen mit nachgewiesener Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS 519) vorzunehmen.
Bestandsaufnahme eines kleinen Einfamilienhauses:
Bestandsaufnahme eines unsanierten Berliner Siedlungshauses in Berlin Lichtenrade mit Anbau aus den 50er Jahren. Die Sanierung der Schäden hätten Kosten in Höhe eines Neubaus verursacht.
Schäden an Holzkastenfenster:
Fensterschäden durch unterlassene Instandsetzung.
Wasserschaden mit Schimmelpilzbefall:
Nicht fachgerechte technische Bautrocknung nach einem Wasserschaden, der durch ein Leitungsleckage verursacht wurde. Das Wasser lief durch alle Geschosse. Eine Trocknung der Holzbalkendecken kann mit Kondensattrocknern nicht gelingen. Die Decken mussten inklusive Schimmelsanierung aufwendig saniert werden werden.
Schimmelbefall
Feuchteschäden und Schimmelpilzbefall durch eindringendes Wasser im ausgebauten Dachgeschoss eines Reihenhauses in Oberkrämer-Bötzow, Baujahr ca. 1995.
Wärmebrückenberechnungen ergaben, dass die Anforderungen für den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt sind. Eine Bauteilöffnung konnte nicht durchgeführt werden.
Unentdeckter Schimmelbefall:
Älterer Schimmelpilzbefall in einer Spandauer Mietwohnung aus den 30er Jahren. Der ursächliche Feuchteschaden wurde behoben, der Schimmelpilzbefall hinter der Rückwand der Einbauküche und der Schrankwand wurde aber erst nach Auszug entdeckt.
Hauseingangstür:
Unzulässige Verformung der neu eingesetzten Hauseingangstür und fehlende Schlagregen- und Winddichtigkeit an den Fensteranschlüssen eines ca. 10 Jahre alten Einfamilienhauses.