Ein Gutachten kann folgende Sachverhalte klären:
Bei einem Streitfall gibt Ihnen ein Gutachten eine Entscheidungshilfe ob es sinnvoll ist einen Rechtsstreit zu beginnen. Um ein Prozesskostenrisiko abzuschätzen bzw. zu vermeiden ist vor einer Klageerhebung in jedem Fall ein Privatgutachten zu empfehlen.
Gerichte müssen sich mit sogenannten innerprozessualen Privatgutachten auseinandersetzen. Nach der Rechtssprechung ist es ein schwerer Verfahrensfehler wenn dies nicht geschieht.
Das Gericht darf dem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen gegenüber dem Privatgutachten nur dann den Vorzug geben, wenn das Gericht dies einleuchtend und nachvollziehbar begründen kann.
BGH, Urteil vom 24.09.2008 – IV ZR 250/06
Das von einer Partei vorgelegte entgegenstehende Gutachten muss der Richter erkennbar verwerten.
BGH, Beschluss vom 18.05.2009 –IV ZR 57/08